Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung VertragWer sich für die Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit interessiert und Tarife dieses Versicherungsbereiches durch einen rechnerischen Vergleich analysiert, wird sich in erster Linie auf die in Aussicht gestellten Monatsbeiträge konzentrieren. Wie bei kaum einer anderen Versicherung spielt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch der Vertrag mit seinen vielfältigen Konditionen eine wesentliche Rolle, da dieser dem einzelnen Versicherungsnehmer ein großes Spektrum an Möglichkeiten für eine Ausgestaltung nach Maß bietet.

Zu welchen Zeiten der Schutz vor Berufsunfähigkeit gilt

Bereits bei der Frage, ab wann überhaupt der BU Schutz gegeben ist und bis zu welchem Alter Leistungen gewährt werden, unterscheiden sich Verträge zahlreicher Versicherungen in Deutschland erheblich. Zunächst ist auf die sogenannte Karenzzeit zu achten, also die Zeitspanne, die zwischen der ersten Beitragszahlung und der möglichen Inanspruchnahme von Leistungen vergehen muss. Branchenüblich sind hierbei Zeitspannen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, für jeden Kunden ist natürlich eine möglichst kurze Karenzzeit die sinnvollste Option. Wie lange Leistungen gewährt werden, wird meist individuell im Versicherungsvertrag festgelegt und folgt dem Wunsch des Versicherungsnehmers. Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht mehr gewährt, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht wird, sprich in Deutschland fortan nach dem 67. Lebensjahr. Jedoch ist auch ein früheres Ende der Leistungen möglich, da hier z.B. durch ausgezahlte Lebensversicherungen oder eine Frührente eine grundlegende, monatliche Absicherung besteht und keine zusätzlichen Beiträge mehr in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt werden sollen, falls bis dorthin keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Je nach Berufsgruppe wird eine Absicherung von Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr bei vielen Versicherungen übrigens nicht mehr möglich.

Umgang mit Rendite bei der Berufsunfähigkeit regeln

Wie bei anderen Versicherungsprodukten auch, werden bei einem BU Vertrag die eingezahlten Beiträge nicht einfach zurückgelegt, vielmehr bemüht sich der Versicherer darum, hiermit eine Rendite zu erzielen. Dies kann z.B. über eine klassische Geldanlage oder ein Fondsprodukt erfolgen, je nach Versicherung kann sich der Versicherungsnehmer frei für die Art der Anlage entscheiden. Auch der Umgang mit den erzielten Renditen muss vertraglich geregelt werden. Beispielsweise lässt sich hiermit der jährliche Beitrag reduzieren, andere Möglichkeiten ergeben sich durch die Erhöhung der in ausgestellten BU-Rente bzw. ihre Anpassung, falls es bereits zu einem Leistungsfall gekommen ist.

Vertragliche Besonderheiten bei Kündigung und Ruhestellung beachten

Auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung dauerhaft einen Erwerbstätigen durchs Leben begleiten sollte, ist es sinnvoll, die vertraglichen Konditionen für den Fall der Kündigung zu überprüfen. Manche Versicherungen schließen z.B. ihre BU Versicherungen nur für ein Jahr ab und verlängern den Schutz dann automatisch, sofern es nicht zum Widerspruch durch den Versicherungsnehmer kommt. Auch für den Fall, dass der Vertrag ruhen soll und keine Beiträge mehr investiert werden, lohnt sich ein Blick in den BU Vertrag. Schließlich legen sämtliche Versicherungen hier andere finanzmathematische Berechnungen an, so dass hier ohne fortlaufende Beitragszahlung mit unterschiedlichen Endleistungen bei Berufsunfähigkeit gerechnet werden muss. 

Top-Anbieter im Vergleich

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