
Der Abschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit soll in erster Linie der finanziellen Absicherung des Lebens eines Versicherungsnehmers dienen, falls dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in gewohnter Weise seinem Beruf nachgehen kann und somit auf finanzielle Ersatzleistungen angewiesen ist. Da diese aktuell nicht mehr durch den Staat in expliziter Form gewährt werden und so oftmals nur noch der Empfang von Hartz-4-Leistungen bleibt, ist zur grundlegenden Absicherung des Lebensstandards eine finanzielle Ergänzung durch einen BU-Vertrag unerlässlich. Moderne Verträge dieser Versicherungssparte gehen jedoch noch weiter und bieten einen reizvollen Zusatzschutz, der verwandte Risiken mit in das Leistungsspektrum des BU-Vertrags einschließt.
Kern eines jeden Vertrags zur Berufsunfähigkeit ist die Gewähr einer monatlichen Rente, falls eine Berufsunfähigkeit in einem vertraglich vorgegebenen Rahmen diagnostiziert wurde. Branchenüblich ist hierbei ein BU-Grad von 50%, der von einem neutralen Amtsarzt ermittelt wird und hiernach direkt oder sogar rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit Rentenleistungen des Versicherers auslöst. Eine Zweitprüfung durch einen eigenen Arzt des Versicherungsunternehmens gehört eher zu den antiquierten Regelungen im Bereich Berufsunfähigkeitversicherung und sollte vermieden werden.
Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt, die maximal das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente betragen kann. Hiernach entfällt jeder BU-Schutz, der Versicherungsnehmer muss somit sein Leben ausschließlich mit der gesetzlichen Rente bestreiten. Da dies in vielen Fällen nicht ausreicht, sind moderne BU-Verträge mit Produkten der privaten Altersvorsorge gekoppelt, um so die dauerhafte Gewähr einer Zusatzrente bis zum Lebensende sicherzustellen. Auch andere Leistungen wie der Hinterbliebenenschutz im Rahmen einer Risiko-Lebensversicherung gehört zu den Zusatzoptionen vieler BU-Verträge und wird als sinnvolle Ergänzung gerne abgeschlossen.
Viele Versicherungsnehmer scheiden nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall monatelang aus dem Berufsleben aus, sind nach Präventions- und Reha-Maßnahmen jedoch wieder arbeitsfähig. Für diesen Zeitraum gewährt eine Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld, da hierfür eine dauerhafte Unfähigkeit vorliegen muss, der gewohnten und im Vertrag angegebenen Arbeit nachzugehen. Viele Verträge schließen diese Versorgungslücke jedoch durch Sonderleistungen, die je nach Anbieter einen leicht erhöhten Beitragssatz mit sich bringen. Zu nennen sind hier verschiedene Krankengeld-Leistungen ebenso wie die Wiedereingliederungshilfe, durch die zeitlich befristet ein Anteil der eigentlichen BU-Rente ausgezahlt wird, um die Übergangsphase bis zum erneuten Einstieg ins Berufsleben finanziell zu überbrücken.
Das Spektrum an Leistungen in modernen Tarifen zur Berufsunfähigkeit ist komplex, jeder Versicherer setzt seine eigenen Schwerpunkte und bietet unterschiedliche Zusatzleistungen an. Letztlich wirkt sich dieses große Tarifspektrum auch auf den monatlichen Beitrag aus, so dass es für jeden Versicherungsnehmer eine anspruchsvolle Aufgabe ist, ein Optimum an Leistungen für einen fairen Monatsbeitrag zu erhalten. Mit unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner, kann jedoch zeitnah und kostenlos ein grundlegender Überblick über sämtliche BU-Tarife gewonnen werden.