Prävention - Wie kann ich einer Berufsunfägikeit vorbeugen?

Die Berufsunfähigkeit stellt nicht nur finanziell eine große Herausforderung für Einzelpersonen und Familien dar, sondern wirkt sich lebenslang auf die Gesundheit des Betroffenen aus. Die Erhaltung der eigenen Arbeitskraft gehört für einen Großteil der Bundesbürger zu den wichtigsten Wünschen ihres Lebens, so dass auch aktiv über Vorbeugemaßnahmen nachgedacht wird, um dem Risiko einer Berufsunfähigkeit zu entgehen. Auch wenn niemand vorhersagen kann, wie sich die eigene Gesundheit über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg entwickeln wird, lassen sich dennoch einige, elementare Maßnahmen treffen, um die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden Berufsunfähigkeit zu reduzieren.

Gemeldete Arbeitsunfälle von 1999 bis 2009

Statistik zu gemeldeten Arbeitsunfällen
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. - April 2010

Präventionsmaßnahmen nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung

Ein wesentlicher Bestandteil der Prävention, der auch finanziell durch eine Reihe von Institutionen getragen wird, ist die sogenannte Rehabilitation. Sollte ein Unfall oder eine schwerwiegende Krankheit dafür gesorgt haben, dass zeitlich befristet der Arbeitsplatz nicht mehr aufgesucht werden kann, muss dies mit Hilfe von stationären oder ambulanten Reha-Maßnahmen nicht dauerhaft zu einer Berufsunfähigkeit führen. Je nach Erkrankung lassen sich überall im Bundesgebiet Fachkliniken aufsuchen, in denen sich Maßnahmen zur Rehabilitation durchführen lassen, auch der Besuch von Luftkurorten oder Heilquellen ist je nach Krankheitsbild anzuraten und wird selbst von der gesetzlichen Krankenkasse finanziell unterstützt.

Wer in stationäre Reha-Maßnahmen einwilligt, bekommt diese meist in einem Umfang von drei Wochen komplett von seiner Krankenkasse erstattet. Diese hat ein natürliches Interesse daran, einen Patienten bei dessen Heilung mit entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen, damit dieser in späteren Lebensjahren nicht noch kostspieligere Behandlungen in Anspruch nehmen muss. Auch für die ambulante Behandlung wird eine finanzielle Unterstützung gewährt, der Umfang beläuft sich hierbei meist auf 20 Tage. Seit dem Jahr 2007 sind gesetzliche Krankenkassen übrigens zur Erstattung dieser Reha-Leistungen verpflichtet, so dass hier kein Ermessensspielraum für die Notwendigkeit der Maßnahmen gegeben ist.

Teilnahmepflicht in einem BU-Vertrag beachten

Noch heute gibt es einige Versicherungen, bei deren BU-Verträgen die Teilnahme an Reha-Maßnahmen Pflicht für die Gewähr von Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag ist. Der Versicherer will in diesem Fall nicht akzeptieren, dass ein Versicherungsnehmer sich auf den gewährten BU-Leistungen ausruht und kein aktives Interesse daran zeigt, selbst zum Heilungsfortschritt beizutragen. Auch wenn dies in den meisten Fällen der Wahrheit entbehrt und viele Betroffene schmerzfreier und aktiver durchs Leben gehen möchten, sollte bewusst bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine solche Klausel geachtet werden.

Wie als gesunder Mensch einer Berufsunfähigkeit vorgebeugt werden kann

Kein Mensch kann heute abschätzen, ob er in wenigen Jahren oder Jahrzehnten selbst auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sein wird, weshalb der Abschluss eines solchen Schutzes in jedem Fall anzuraten ist. Dennoch kann mit einer allgemein gesunden Lebensweise die wichtigste Prävention geleistet werden, nicht auf derartige Leistungen angewiesen zu sein. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung, regelmäßiger Sport sowie ein in Beruf und Alltag stressarmes Leben sind die besten Faktoren, nicht unter einer Berufsunfähigkeit leiden zu müssen. 

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