Nur selten sind sich Experten im Versicherungswesen sowie einig wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - dieser Schutz sollte zur Pflicht eines jeden Erwerbstätigen zählen, um die finanziellen Risiken einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren. Je nach Berufsgruppe empfiehlt es sich dabei, verschiedene Vertragsvarianten der einzelnen Versicherer zu überprüfen und so herauszufinden, welcher Schutz am besten dem individuellen Bedürfnis entspricht. Ein Auszubildender mit einem geringen Lehrgeld besitzt schließlich andere finanzielle Möglichkeiten als ein etablierter Selbstständiger, der über Jahrzehnte hinweg einen höheren Lebensstandard entwickeln konnte. Mit einem grundlegenden Überblick über die verschiedenen Berufsgruppen soll aufgezeigt werden, welche Chancen sich für einzelne Gruppen von Erwerbstätigen in Deutschland ergeben und welche Berufsunfähigkeitsversicherung hier jeweils Sinn ergibt.
Wer als Student oder Schüler noch nicht zum Kreis der Erwerbstätigen zählt, unterliegt dennoch dem Risiko einer Berufsunfähigkeit. Sport- oder Freizeitunfälle können in frühen Jahren schlimmstenfalls dafür sorgen, dass niemals eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann, vom Staat sind in diesem Fall keine Zahlungen zu erwarten. Versicherungen bieten daher speziell für Schüler und Studenten Einstiegstarife an, die sich preiswert finanzieren lassen und dabei einen grundlegenden Schutz bieten. Die Leistungen dieser BU-Verträge werden meist pauschal vorgegeben, eine Gesundheitsprüfung ist für gewöhnlich nicht erforderlich. Gleiches gilt auch für Auszubildende, die so mit einem geringen Anteil ihres Lehrgehaltes diesen sinnvollen Schutz abschließen können. Die meisten BU-Verträge dieser Art werden allerdings befristet angeboten, um nach Einstieg ins Berufsleben einen höher dotierten Vertrag abschließen zu können.
Für pflichtversicherte Berufseinsteiger besteht in der Gesetzliche Rentenversicherung innerhalb der ersten 5 Jahre des Erwerbslebens nur ausnahmsweise Anspruch auf Erwerbsminderungs-Rente. Nach Erfüllen der Wartezeit reicht wegen des zunächst relativ niedrigen Einkommens der Anspruch meist nicht für einen angemessenen Lebensunterhalt aus. Die Anwartschaft auf die volle Erwerbsminderungs-Rente aus der Gesetzliche Rentenversicherung beträgt bei Berufseinsteigern im Normalfall rund 700 Euro; gleiches gilt bei Späteinsteigern nach Abschluss eines Studiums.
Wer bereits im Erwerbsleben etabliert ist und als Angestellter oder Beamter sein Geld verdient, findet eine große Auswahl an Vertragsvarianten auf dem Versicherungsmarkt angeboten. Nach einigen Jahren Berufstätigkeit fällt es diesen Berufstätigen leichter, den individuell Lebensstandard zu erkennen und BU-Leistungen in sinnvoller Höhe abzuschließen. Auf eine Gesundheitsprüfung vor dem Vertragsabschluss sollten sich Angestellte und Beamte einstellen, Beamte sollten zusätzlich bei einem Vertrag zur Dienstunfähigkeit explizit auf die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel achten. Nur auf diese Weise ist eine Auszahlung aus dem Versicherungsvertrag garantiert, sofern es zum Ausscheiden aus dem Dienst durch Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand kommt.
Beamte
Beamte besitzen ihr eigenes Versorgungsgesetz, welches beileibe nicht ohne Lücken ist. Für diese Personengruppe gilt ebenso eine 5-jährige Wartezeit. Ob der unvergleichlich hohen Absicherung werden Beamte oftmals beneidet. Der Höchststand an Versorgungsansprüchen beträgt zzt. noch 75%, das Versorgungsänderungsgesetz 2001 sieht ein Absinken etwa ab 2010 auf 71,75% vor.
Dieser Höchststand wird nach 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit erreicht. Daher kann die private BU-Absicherung teilweise vor dem 60. Lebensjahr enden (Versicherungsdauer).
Unser TIPP: Im Allgemeinen ergibt sich eine BU-Versorgungslücke von 500 Euro monatlich und mehr. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit nicht mit dem Ertragsanteil, sondern voll wie Arbeitslohn zu versteuern sind. Zur Absicherung des Lebensstandards ist die individuelle BU-Rente von Swiss Life die optimale Ergänzung.
Handwerker
Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, sind generell pflichtversichert. Haben sie allerdings für 216 Monate Pflichtbeiträge entrichtet (inklusive Lehre, Wehrdienst, Gesellenzeit usw.), können sie sich auf Antrag (wenn sie selbstständig sind) befreien lassen, also rund 18 Jahre nach Berufseintritt. Der Antrag ist an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten. In den meisten Fällen werden während der Versicherungspflicht Regelbeiträge entrichtet. Daraus entspringt im Normalfall eine Erwerbsminderungs-Rente (voll) von rund 800 Euro, bei BU 400 Euro, was jedoch kaum für eine angemessene Absicherung ausreichen wird.
Unser TIPP: Gesetzliche Ansprüche und private Versorgung lassen sich langfristig verzahnen und die Gesamtversorgung individuell und konkret strukturieren.
Gewichtige Fragen sind: Qualität des gesetzlichen Schutzes, Entscheidung nach 18 Jahren in der Gesetzliche Rentenversicherung (befreien oder verbleiben), Wahl der Rechtsform (GmbH). Auch während der Versicherungspflicht ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine zwingende und optimale Ergänzung. Fehlt der Berufsschutz in der Gesetzliche Rentenversicherung, kommt der privaten BU-Vorsorge die tragende Ersatzfunktion zu. Vor und insbesondere nach der Versicherungspflicht ist die private BU-Rente von Swiss Life die optimale Ergänzung.
Selbstständige sind verglichen mit Angestellten einem höheren Risiko ausgesetzt, da hier kein Arbeitgeber selbst bei zeitlich befristeter Berufsunfähigkeit mit Ersatzleistungen aufartet. Wichtig ist daher für alle Selbstständigen und Freiberufler, nicht alleine über das Risiko Berufsunfähigkeit nachzudenken, sondern weitere Vertragselemente in einen entsprechenden Vertrag einzuschließen. Leistungsstarke Unfallversicherungen oder eine Dread-Diseases-Versicherung leistet auch dann existenziell wichtige Zahlungen, wenn keine dauerhafte Berufsunfähigkeit eintreten sollte. Zudem empfiehlt es sich hier, die Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einem Produkt zur privaten Altersvorsorge abzuschließen, wie dies von vielen Versicherungen angeboten wird. Auf diese Weise erhalten Selbstständige wie auch andere Berufsgruppen nach Eintritt ins gesetzliche Rentenalter die Sicherheit fortgeführter Versicherungsleistungen.
Existenzgründer/Jungunternehmer
Grundsätzlich sind selbstständig Tätige in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Selbstständige mit einem Auftraggeber (und ohne Beschäftigte) sind zwar versicherungspflichtig, können sich jedoch für die ersten 3 Jahre befreien lassen und somit ihre Versorgung individuell gestalten und auf ihren Beruf zuschneiden – gerade weil das unternehmerische Risiko hoch ist und viel von der persönlichen Leistungsfähigkeit abhängt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher zentraler Baustein – und das auf Dauer. Wer sich aus einer Arbeitnehmertätigkeit heraus in die Selbstständigkeit entwickelt, hat zwar noch für längstens 2 Jahre Anspruch bei Erwerbsminderung aus der Gesetzliche Rentenversicherung, nicht aber bei Berufsunfähigkeit. Es ist kein hochwertiger Schutz gegeben, da eine Verweisung auf alle Tätigkeiten des Arbeitsmarkts erfolgt und auf den konkreten Beruf keine Rücksicht genommen wird.
Unser TIPP: Hochwertiger Versicherungsschutz ist von der ersten Stunde an wichtig. Mit der Nachversicherungsgarantie wächst der Versicherungsschutz in der Aufbauphase mit dem Unternehmenserfolg mit – ohne erneute Gesundheitsfragen. Der privaten Absicherung kommt die zentrale Ersatzfunktion zu.
Freiberufler
Angehörige freier Berufe sind überwiegend Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks (z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer). Da die Satzungen regional geregelt sind, lassen sich kaum allgemeingültige Aussagen treffen. Im Gegensatz zur Gesetzliche Rentenversicherung ist keine 5-jährige Wartezeit abzuleisten; die Leistungen sind jedoch stärker beitragsbezogen.
Pflichtbeiträge sind nur bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Soziale Aspekte haben nicht das Gewicht wie in der Rentenversicherung (z.B. keine Berücksichtigung von Ausbildungszeiten). Leistungen werden bisweilen nur gewährt, wenn die Praxis/Kanzlei etc. aufgegeben wird.
Unser TIPP: Tendenziell eröffnen sich für Freiberufler satzungsgemäß etwas höhere Anwartschaften als in der Gesetzliche Rentenversicherung, wobei Berufsunfähigkeit bzw. der Kammerberuf versichert ist. Auch bei Freiberuflern darf nicht verkannt werden, dass die Beitragsbemessungsgrenze zur Begrenzung der Ansprüche führt. Hohe Einkommen sind keinesfalls voll abgesichert. Zu deren Absicherung ist die private BU-Rente von Swiss Life die optimale Ergänzung.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF)
Nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Deren Versorgungssituation ist mit der von Arbeitnehmern vergleichbar. Beherrschende GGF sind sozialversicherungsfrei. Leistungsansprüche bei Berufsunfähigkeit – evtl. aus einer früheren Pflichtversicherung – sind selten gegeben und dann nur in geringer Höhe. Deshalb kommt hier die Ersatzfunktion der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung voll zum Tragen.
Unser TIPP:Wegen der individuellen dienstvertraglichen Regelungen ist bei GGF ein persönlicher Zuschnitt der Vorsorge besonders wichtig (Direktversicherung, Rückdeckung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung). Neben arbeitsrechtlichen Faktoren nehmen insbesondere steuerrechtliche Fragen einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Versorgung. Swiss Life ist hierbei ein äußerst kompetenter Partner.
Unternehmer
Selbstständige benötigen umfassenden BU-Schutz. Die meisten Unternehmer sind in der Gesetzliche Rentenversicherung versicherungsfrei und zahlen allenfalls freiwillige Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung, um ihre Anwartschaften bei Berufsunfähigkeit aufgrund der 84er-Regelung aufrechtzuerhalten – vorausgesetzt vor 1984 wurden 60 Monate lang Beiträge gezahlt und anschließend ist jeder Monat mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt.
Aber: Jahrgänge ab 1961 scheitern meist schon an der Grundvoraussetzung „60 Beitragsmonate vor 1984“.
Wer seine gesetzlichen Renten-Ansprüche bei BU aufrechterhalten kann und will, sollte berücksichtigen, dass durch die Neuregelung der Erwerbsminderungsrente mindestens 25% der BURente gekappt wurden.
Unser TIPP: Mit regelmäßigen Vorsorgechecks (Soll-Ist-Vergleiche) werden Lücken aufgezeigt. Zur Schließung dieser reformbedingten Lücke bieten sich mehrere Wege an, die Erhöhung durch einen Zusatzbaustein, durch Ausüben von versicherten Optionen oder durch das verstärkte Wahrnehmen der Dynamik.