
Eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit wird von vielen Bundesbürgern unterschätzt, tritt jedoch deutlich häufiger ein als man denkt. Nach aktuellen, statistischen Erhebungen muss jeder vierte Bürger hierzulande damit rechnen, nicht bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres und somit bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beruflich tätig zu sein. Für junge Menschen, die aktuell in ihren Beruf einsteigen, wird sogar ein noch höherer Anteil an Personen vorausgesagt, die während ihres Erwerbslebens von einer generellen Arbeitsunfähigkeit betroffen sind und somit Ersatzleistungen für die finanzielle Gestaltung ihres Lebens benötigen. Da auf eine angemessene, staatliche Hilfe in Deutschland nicht mehr vertraut werden kann, ist die private Vorsorge durch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung somit unverzichtbar.
Nicht jeder Mensch, der aus gesundheitlichen Gründen seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann, ist deshalb in vollem Umfang arbeitsunfähig. Vielmehr findet eine graduelle Abstufung in Prozentsätzen statt, die eine Aussage über die aktuelle Arbeitsfähigkeit geben soll. Bei den meisten Versicherungen werden Leistungen ab 50% Berufsunfähigkeit ausgezahlt, sollte eine generelle Arbeitsunfähigkeit gegeben sein, werden für gewöhnlich ein voller Grad an Berufsunfähigkeit sowie weitere Einschränkungen attestiert. Die Differenzierung zwischen beiden Begriffen ergibt Sinn, da z.B. körperlich schwer arbeitende Personen nach einer Berufsunfähigkeit in ihrem bisherigen Arbeitsumfeld dennoch für andere Branchen als Arbeitskraft zur Verfügung stehen, z.B. für leichte Bürotätigkeiten. Um eine generelle Arbeitsunfähigkeit abzusichern, die striktere Voraussetzungen für die Auszahlung von finanziellen Leistungen stellt, sollten sich Versicherungsnehmer für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden, die sich somit von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgrenzt.
Wer an eine generelle Arbeitsunfähigkeit denkt, wird oftmals einen klassischen Arbeiter vor sich sehen, dessen körperlicher Verschleiß nach Jahrzehnten eine geregelte Berufsausübung nicht mehr möglich macht. Die berufliche Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild auf: Mittlerweile wächst der Anteil an Personen, die aus psychischen Gründen eine generelle Arbeitsunfähigkeit erleiden, rapide an und betrifft so auch sämtliche Branche, deren berufliches Umfeld man klassisch als nicht zu anstrengend einschätzen würde. Beamte, Büroangestellte, Freiberufler und viele, weitere Erwerbstätige sind heute längst ebenso vom Risiko und den Ursachen betroffen, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, für alle stellt sich gleichermaßen die Herausforderung, das eigene Leben weiterhin finanziell abgesichert bestreiten zu können.
Wer die Wichtigkeit erkannt sein, das Risiko eines generellen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben finanziell abzusichern, wird einen umfangreichen Arbeitsunfähigkeitsversicherung Vergleich nicht scheuen. Im Rahmen einer solchen Analyse dürften sich grundlegende Überlegungen lohnen, ob eher ein klassischer BU Schutz gewünscht wird oder sich die Leistungen alleine auf eine generelle Erwerbsunfähigkeit beziehen sollen. Die gewährten Leistungshöhen sind hierbei ebenso zu überprüfen wie weitere, vertragliche Konditionen, z.B. eine abstrakte Verweisung oder die Einhaltung der Sechs-Monats-Prognose, von der Leistungen des Versicherungsvertrags abhängen. Neben einem rechnerischen Vergleich ist die Gegenüberstellung von sachlichen Bedingungen eines Vertrags daher für alle Interessenten absolut unerlässlich.
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