
So wichtig der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der heutigen Zeit auch ist, umfasst ein leistungsstarker BU-Schutz noch nicht sämtliche Risiken, die einen Erwerbstätigen während und nach dem Arbeitsleben begleiten können. Leistungen aus einem BU-Vertrag werden ausschließlich in den Fällen gewährt, wenn ein Erwerbstätiger nicht mehr in der Lage ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf in gewohnter Weise nachzugehen und deshalb auf Ersatzleistungen angewiesen ist. In diese Regelungen hinein fällt beispielsweise nicht das zeitlich befristete Ausfallen nach einem Unfall, wo nach den Lohnfortzahlungen bzw. dem Gewähr des Krankengeldes ab der siebten Krankheitswoche mit keinerlei, finanziellen Leistungen mehr gerechnet werden kann. Da die BU-Rente ab dem Eintritt ins gesetzliche Rentenalter für gewöhnlich nicht mehr gewährt wird, ergibt auch hier die zusätzliche Absicherung Sinn.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
Nicht immer muss eine körperliche oder geistige Einschränkung nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit das Aus auf dem Arbeitsmarkt bedeuten. Viele Menschen sind weiterhin in der Lage, verschiedenen Tätigkeiten nachzugehen und können somit nicht auf die regelmäßige Gewähr ihrer BU-Leistungen setzen. Der Abschluss einer Unfallversicherung entschädigt in diesem Fall verloren gegangene Gliedmaßen und hiermit verbundene Fähigkeit durch eine zuvor festgelegte Pauschale, die sich prozentual an der Schwere des erlittenen Unfalls orientiert. Eine weitere Alternative ist die Grundfähigkeitsversicherung, die eine monatliche, finanzielle Entschädigung für die erschwerte Bewältigung alltäglicher Fähigkeiten umfasst. Wer z.B. nach seinem Unfall nicht mehr Auto fahren kann und dennoch seinen Beruf weiterhin ausüben möchte, kann so zumindest auf eine ergänzende Rentenzahlung bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter setzen.
Für Beamte besonders interessante ist die Dienstunfähigkeitsversicherung, die dem klassischen BU-Schutz in vielen Belangen ähnelt. Für staatlich Angestellte wie Soldaten oder Beamte im öffentlichen Dienst leistet bereits der Staat eine gewisse Vorsorge, so dass meist nur eine Ergänzung für Beamte notwendig ist. Viele der bekannten Versicherungen bieten eine Absicherung der Dienstunfähigkeit an und hierbei auf die Besonderheiten der Berufsgruppe ein. Eine tariflich günstigere Wahl verglichen mit dem klassischen BU-Schutz ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese gewährt jedem Versicherten jedoch nur dann die festgelegten Leistungen, wenn dieser seine Erwerbsfähigkeit komplett aufgegeben hat. Anstelle aus dem bislang ausgeübten Beruf auszuscheiden, darf die versicherte Person dem Arbeitsmarkt für gewährte Leistungen generell nicht mehr zur Verfügung stehen.
Faktisch bei allen Versicherungen werden Zahlungen eines BU-Vertrags nur bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter gewährt. Da von hier an keine Berufstätigkeit mehr erwartet wird, müssen folglich auch keine Ersatzleistungen für die Berufsunfähigkeit gezahlt werden. Je früher die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, konnte der Versicherte jedoch kaum Beiträge ins gesetzliche Rentensystem einzahlen und muss sich mit einer äußerst geringen, staatlichen Rente genügen. Die klassische Lebensversicherung oder eine Zusatzrente weiß hier Abhilfe zu schaffen, wobei viele Vorsorgeprodukte mit dem BU-Schutz kombiniert angeboten werden.